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Gerichte


Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Engbers sind bei allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen, außer beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Wir können daher für Sie vor den Amtsgerichten, den Landgerichten und auch den Oberlandesgerichten auftreten, Sie vor den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht vertreten und Ihre Anliegen dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Wenn es notwendig ist, ist eine Vertretung vor dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg oder vor dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ebenfalls möglich.

Örtlich liegen im unmittelbaren Umkreis die Amtsgerichte Cloppenburg, Papenburg, Westerstede, Oldenburg und die Landgerichte Oldenburg, Aurich, Osnabrück, das Oberlandesgericht Oldenburg, das Verwaltungsgericht, das Sozialgericht und das Arbeitsgericht Oldenburg, sowie die Gerichte, die in Bremen angesiedelt sind.



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Martin Engbers